Das unangenehme Gespräch wenn Arbeitnehmenden gekündigt werden soll und wie Sie als Führungskraft richtig handeln

Wenn Arbeitnehmende und Unternehmen einen Arbeitsvertrag abschließen wollen, sind sich beide Seiten grundsätzlich schnell einig. Jede Partei zeigt Interesse, beide Vertragsseiten sind kooperativ und bestrebt, die bestmöglichen Vertragskonditionen auszuhandeln. Beim Führen von Vorstellungsgesprächen und beim Onboarding setzt man auf die Kompetenzen der Führungskraft. Was ist aber, wenn die Führungskraft die Vertragsbeziehungen beenden möchte bzw. muss?

Das Aufgabenspektrum einer Führungskraft ist sehr umfangreich. Neben dem Aufbauen eines Teams und der Unternehmensstrukturen sowie den Management-Aufgaben gehört auch der Umgang mit den Mitarbeitenden zu den wichtigsten Aufgaben. Letzteres betrifft nicht nur die Zeit während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Es darf nicht vergessen werden, dass auch das Entlassen der Mitarbeitenden in das Aufgabenspektrum einer Führungskraft fällt. Vermutlich zu den weniger angenehmen. Dennoch ist es wichtig, auch in dieser Situation souverän und kompetent zu handeln.  

Beendigungsgespräche können sehr emotional ablaufen. Die Kompetenzen einer Führungskraft sind daher bei diesen Gesprächen entscheidend. Besonders wichtig ist es, gut vorbereitet zu sein und professionell vorzugehen.Schließlich hat man -gegebenenfalls jahrelang- mit der anderen Person zusammengearbeitet. Daher sollte sich jede Führungskraft auch mit der Frage beschäftigen, wie sie Angestellte richtig entlässt. Umso wichtiger, wenn der/die Mitarbeitende schon länger im Unternehmen arbeitet als die Führungskraft selbst und nun ausgerechnet von ihr gekündigt werden soll.

Es ist nicht abzustreiten, dass bei einer Kündigung durch das Unternehmen zunächst die Arbeitnehmenden in einer ungünstigeren Situation sind. Schließlich ändert sich für sie -eventuell sogar existenzgefährdend- einer der wichtigsten Bereiche im Leben.

Kündigungen können aus wirtschaftlichen, sozialen oder leistungsbedingten Gründen notwendig sein. Der Grund für diese Entscheidung ist eine Sache, die Übermittlung dieser Entscheidung eine andere. Auch wenn die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben nicht zwangsläufig genannt werden müssen, ist es wichtig, das Gespräch wegen der anstehenden Kündigung gut vorzubereiten. Sich nur auf seine Intuitionen als Führungskraft zu verlassen, wäre ein großes Risiko. Denn ohne Vorbereitung neigt man dazu, sich zu rechtfertigen, oder man versucht die Botschaft möglichst schonend zu vermitteln. Das geht aber in der Regel schief und die Kündigung wird nicht deutlich genug vermittelt.

Der Ablauf des Gesprächs

Coaches sind sich darüber einig, dass die Kündigungsbotschaft klar und deutlich ausgesprochen werden soll. Vermutlich wird diese Information eine Schockwirkung für die andere Person haben und er/sie wird erstmal nicht in der Lage sein, weitere Informationen aufzunehmen. Wie genau die andere Person aber auf diese Mitteilung reagieren, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es gibt Menschen, die laut werden, es gibt Personen die Fragen stellen. Manche weinen und manch andere verlassen einfach den Raum. Egal wie die emotionale Reaktion der/des Mitarbeitenden ausfällt, sie sollte akzeptiert werden.

Es ist also wichtig als Führungskraft Verständnis zu zeigen, allerdings sollte man sich nicht für seine Entscheidung entschuldigen. Das könnte die Botschaft vernebeln.

Sobald das emotionale Gleichgewicht wieder gefunden wurde und der gekündigten Person bewusst geworden ist, dass die Kündigung unausweichlich ist und es an dieser Situation auch nichts zu ändern gibt, können die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, genannt werden. Dabei sollten die juristischen Grundlagen berücksichtigen werden.

Die weitere Vorgehensweise sollte vorher bereits abgestimmt sein. Es könnte beispielsweise eine Freistellung in Betracht kommen. Wenn alle wesentlichen Informationen übermittelt wurden und sich keine weiteren Fragen ergeben, sollte zum Gesprächsabschluss übergeleitet.

Die Führungskraft sollte signalisieren, dass sie für weitere Fragen zur Verfügung steht und anbieten, ein weiteres Gespräch zu führen.

Zum Abschluss kommt noch der rechtlich bedeutsame Teil des Gespräches. Die Führungskraft sollte nicht vergessen das Kündigungsschreiben auszuhändigen und ggfls. sich den Erhalt bestätigen zu lassen.

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