Frauen in Führungspositionen – Wir sind noch lange nicht am Ziel!

(c) AdobeStock

Frauen in Führungspositionen sind in Deutschland immer noch eine Minderheit, aber ihre Zahl nimmt stetig zu.

Einen wichtigen Beitrag für diese Entwicklung hat das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II), das seit dem 1. August 2022 gilt, geleistet. Es schreibt vor, dass börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau im Vorstand haben müssen.

Der DFK hatte sich damals im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens aktiv eingebracht und auch schon im Vorfeld hinsichtlich der Umsetzung des FüPoG I die geringe Selbstverpflichtung der Unternehmen bei der Vorstandsbesetzung kritisiert.

Der aktuelle Women-on-Board-Index 2023 von FidAR- Frauen in die Aufsichtsräte e.V., zeigt die aktuelle Entwicklung in Deutschland auf. Der Index misst den Frauenanteil in den Führungsgremien der 185 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen in Deutschland. Von den 62 betroffenen Unternehmen haben fast alle diese Regelung umgesetzt und mindestens eine Frau in der Vorstandsetage ausgewiesen. Nur vier Konzerne haben noch keine Frau im Vorstand.

Laut dem Index ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten auf 35,3 Prozent gestiegen, was einem Zuwachs von 2,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr entspricht. In den Vorständen liegt der Frauenanteil bei 18,3 Prozent, was einem Anstieg von 4,1 Prozentpunkten bedeutet. Damit haben die Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben für mehr Geschlechtervielfalt in den Topetagen erfüllt oder übertroffen.

Der Women-on-Board-Index zeigt auch, dass es große Unterschiede zwischen den Branchen gibt. Die höchsten Frauenanteile in den Vorständen haben die Bereiche Konsumgüter, Telekommunikation und Gesundheit. Die niedrigsten Frauenanteile haben die Bereiche Industrie, Energie und Finanzen. Auch zwischen den einzelnen Unternehmen gibt es starke Schwankungen.

Das FüPOG II wirkt also mit seiner Frauenquote auch für Vorstände, trifft aber nur auf wenige Unternehmen, nämlich börsennotierte Gesellschaften mit paritätischer Mitbestimmung, zu. Die aktuelle gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen reicht daher nicht aus.

Aus Sicht des DFK braucht es deutliche Signale vom Top-Management der Unternehmen, dass der Aufstieg von Frauen bis in die Spitzenfunktionen ausdrücklich gewollt und gefördert wird. Ebenso hatte der DFK darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, in den Konzernen im mittleren Management Positionen mit Frauen zu besetzen, damit dann auch Stellen im Top-Management mit Frauen entsprechend besetzt werden können.

Neben den politischen Forderungen macht sich der DFK aber auch mit dem #DFKFrauennetzwerk, Mentoring, Coaching etc. für die Förderung und Unterstützung von Frauen stark.

Quelle: Women-on-Board-Index 185 2023 von FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte e.V.)

Nach oben scrollen