Hilft eine Sprecherausschussvereinbarung? – Gehaltsanpassungen für Leitende Angestellte

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Gehaltsanpassungsverhandlungen sind ein entscheidender Aspekt im Berufsleben, auch für die Gruppe der Leitenden Angestellten, die einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens haben.
In vielen Unternehmen verhandeln die Sprecherausschüsse für die Leitenden Angestellten, um bessere Ergebnisse bei den Anpassungen der Vergütungen zu erzielen.
Welche Art der Anpassung sollten aber die Gremien der Leitenden Angestellten in Betracht ziehen?

So gibt es Sprecherausschüsse, die sich den Tarifverhandlungsergebnissen anschließen, die ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Betriebsräten oder die die Gewerkschaften für ihre Klientel erzielen.
Andere Sprecherausschüsse lassen sich auf Anpassungen der Vergütungen der Unternehmensvorstände ein.
Wieder andere Sprecherausschüsse verhandeln direkt mit der Unternehmensleitung und schließen Sprecherausschussvereinbarungen gemäß § 28 SprAuG ab, um den Rahmen für Anpassungen für die Zukunft festzulegen und regelmäßige Anpassungen abzusichern.

Grundsätzlich muss die jeweilige Handhabung zur Unternehmenskultur passen, da alle drei Wege zu einem Ergebnis führen (können).
Zu beachten ist jedoch, dass Leitende Angestellte gerade nicht tarifgebunden sind! Leitende Angestellten haben andere Aufgaben im Unternehmen und stehen der Unternehmensleitung näher als ihre nichtleitenden Kolleginnen und Kollegen. Aus diesem Grund sollten sie sich nicht allzu sehr mit dieser Gruppe der Arbeitnehmenden vergleichen. Sicher, die Verhandlungspartner für die Tarifabschlüsse haben mehr „Macht“ und Möglichkeiten ihre Forderungen umzusetzen. Doch auch den Sprecherausschüssen sind die Hände nicht vollends gebunden. Ihre Anpassung muss letztendlich ihre Tätigkeit im Unternehmen adäquat widerspiegeln. Dies ist bei Tarifabschlüssen oftmals nicht der Fall.

Es klingt zwar schmeichelhaft, wenn die leitenden Angestellten an die Anpassungen der Vorstandsvergütungen angepasst werden sollen. Wer möchte, in finanzieller Hinsicht zumindest, nicht mit dem Vorstand verglichen werden? Die Mitglieder des Vorstands sind aber sog. Organe und keine Arbeitnehmende. Ihre Verträge sind daher anders ausgestattet, da sie nur eine begrenze Laufzeit haben. So kann es geschehen, dass Vorstandsmitglieder „Nullrunden“ fahren, in ihren neuen Verträgen aber höhere Vergütungen vereinbart werden. Die Leitenden würden dann eklatant benachteiligt werden.

Eine Sprecherausschussvereinbarung nach § 28 SprAuG bietet die größte Sicherheit für die Interessen der Leitenden, die der Sprecherausschuss vertreten soll.

Wichtig ist, dass nicht nur die jährliche Überprüfung der Gehälter, wie es sich aus den meisten Arbeitsverträgen ergibt, sondern auch die regelmäßige Anpassung, vereinbart wird. Der Sprecherausschuss hat dann die Möglichkeit Mindestanpassungsgrenzen festzulegen und eine Vereinbarung für die Zukunft aufzustellen.

Wie Sprecherausschüsse am besten vorgehen sollten, besprechen unsere spezialisierten DFK-Juristinnen und Juristen gerne im Einzelgespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Ausschüsse oder aber in einem unserer Online-Sprecherausschusskreisen, in denen die Mitglieder ihre Erfahrungen austauschen können.

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