Ich habe doch schon eine Rechtsschutzversicherung!

Was bringt mir eine Mitgliedschaft im DFK?

Der DFK berät kostenlos, bevor die Situation eskaliert.

Ein Vergleich zwischen den Leistungen des DFK und denen einer Rechtsschutzversicherung gestaltet sich schwierig, da der DFK keine Rechtsschutzversicherung ist. Der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte ist Deutschlands größter branchenübergreifender Berufsverband, also eine Gemeinschaft, die überwiegend aus Fach- und Führungskräften sowie angestellten Geschäftsführer*innen besteht. Zwar gilt auch beim DFK das Prinzip „Eine(r) für alle, alle für eine(n)“, die angebotenen Leistungen gehen dabei jedoch weit über das Angebot einer Rechtsschutzversicherung hinaus.

Der DFK ist die Stimme für die Interessen seiner Mitglieder. Politische Einflussnahme für die Belange von rund 20.000 Mitgliedern, wie z.B. bei der Erstellung des Sprecherausschussgesetzes, bei Equal Pay, Diversity, der Gleichstellung von Frauen in Führungspositionen oder aber bei der Anpassung von Betriebsrenten, ist eines der Hauptanliegen. Er sucht die direkte Diskussion mit Vertreter*innen aus Politik und Wirtschaft zu aktuellen und mitgliederrelevanten Themen, wie dem Klimawandel, der Zukunft von Fach- und Führungskräften in einer digitalen Welt oder der modernen Führung in der Gemeinschaft.

Netzwerk über die Berufstätigkeit hinaus

Der DFK ist eine Netzwerkplattform für seine Mitglieder bei über 150 regionalen Veranstaltungen sowie bei überregionalen Veranstaltungen wie der Sprecherausschusskonferenz oder Podiumsdiskussionen mit anschließendem Come-together. Aber er ist auch über die Berufstätigkeit hinaus mit Beratung und konkreter Unterstützung da und informiert seine Mitglieder im Ruhestand über sozialversicherungs- und rentenrelevante Themen oder die aktuellen Entwicklungen bei der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht. Der DFK verbindet Berufsanfänger*innen, erfahrene Arbeitnehmer*innen und Ruheständler der unterschiedlichsten Branchen bei spezifischen und gemeinsamen Netzwerkveranstaltungen.

Als Mitglied beim DFK profitieren Sie von Expertenwissen bei Seminaren, Fachvorträgen, Workshops, Tagungen oder Webinaren, die Sie zu günstigen Konditionen über die Servicegesellschaft des Verbandes, der DFK-Kompetenz GmbH, buchen können. Selbstverständlich unterstützt der DFK seine aktiven Mitglieder und seine Mitglieder im Ruhestand auch in juristischer Hinsicht. Die Anwältinnen und Anwälte des DFK sind allesamt auf das Arbeitsrecht spezialisiert und haben überwiegend die Qualifikation zur Fachanwältin/ zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ein Fachanwalt für Sozialrecht mit über 30-jähriger Berufserfahrung unterstützt das Team im sozialrechtlichen Bereich.

Rechtsberatung sofort mit der Mitgliedschaft

Unmittelbar nach Ihrer Anmeldung und der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft im DFK haben Sie Anspruch auf Rechtsberatung in Bezug auf Ihr Arbeitsverhältnis. Dazu gehören selbstverständlich auch Betriebsrentenangelegenheiten. Im Gegensatz zu einer Rechtsschutzversicherung, die Ihnen lediglich eine Deckungsfreigabe für die anwaltliche Vertretung bei Vorliegen eines sog. Versicherungsfalles erteilt, beraten Sie die Jurist*innen des DFK auch präventiv bei Fragen und Problemen rund um das Arbeitsverhältnis. Natürlich kostenlos.

Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber beispielsweise angekündigt haben, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen, so beraten wir Sie, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollten. Eine Rechtsschutzversicherung würde hier die Deckungszusage verweigern, da kein Versicherungsfall vorliegt. Ein solcher Versicherungsfall setzt den Verstoß gegen Rechtspflichten seitens des Arbeitgebers oder eines Dritten voraus. Maßgeblich dafür ist der Zeitpunkt des erstmaligen Rechtsverstoßes. Zahlt beispielsweise der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dessen Lohn nicht, ist auf den Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruches abzustellen. Die Beratung des DFK setzt bereits davor ein.

Rechtsschutzversicherung: Oft mehr Kosten

Die meisten Rechtsschutzversicherungen gewähren erst nach einer sechsmonatigen Vertragsdauer Deckungsschutz in den vorgenannten Fällen. Beim DFK haben Sie unmittelbar nach Ihrer Anmeldung die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Nach mindestens dreimonatiger Zugehörigkeit treten wir für Sie auch nach außen auf, nach einem halben Jahr gehören auch gerichtliche Streitigkeiten dazu. Bei Geschäftsführer*innen beschränkt sich der Rechtsschutz auf die anwaltliche Beratung. Auch berechnet der DFK keine Selbstbeteiligung, die bei Rechtsschutzversicherungen überwiegend bei 150 € bzw. 300 € je Rechtsschutzfall liegt. Mehr zu Kosten lesen Sie auf Seite 46.

Die Beratungs- und Vertretungsmöglichkeit besteht durch den DFK auch nach Eintritt des Schadensereignisses. Eine Rechtsschutzversicherung erteilt in einem solchen Fall keine Deckungszusage. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des DFK vertreten Sie damit vollumfänglich und bundesweit. Mit einem unserer sechs Büros ist immer ein Rechtsbeistand in Ihrer Nähe.

Abschließend sei angemerkt, dass der DFK auch keine Gewerkschaft ist. Er ist zwar auch eine Vereinigung der Interessenvertretung von abhängig beschäftigten Arbeitnehmer*innen zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen. Wir unterhalten aber weder Streikkassen noch rufen wir zum Streik zur Durchsetzung von Forderungen auf. Bei einem Großteil unserer Mitglieder handelt es sich um Leitende Angestellte, die auch nicht im Fokus einer Gewerkschaft stehen.

ns


Bildquelle: © Bernd Leitner / Fotolia

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