Klarnamen müssen genannt werden

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Eine Arbeitgeberin zweifelte an negativen Bewertungen über ihr Unternehmen auf Kununu und wollte, dass diese entfernt werden.

Kununu verlangte einen Nachweis für eine Rechtsverletzung, den die Arbeitgeberin nicht erbrachte, weshalb die Bewertungen nicht gelöscht wurden. Stattdessen wurden Nachweise von der Person gefordert, die die Bewertung geschrieben hatte, um deren Echtheit zu bestätigen.

Das Landgericht Hamburg entschied zunächst gegen der Arbeitgeberin und wies ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wonach Kununu die Bewertung löschen müsse, zurück (Beschl. v. 08.01.2024, Az. 324 O 559/23). Das Gericht war überzeugt, dass die anonymisierten Nachweise ausreichen, um die Echtheit der Bewertung zu belegen.  

Die Arbeitgeber legte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein, das entschied, dass die Anonymität des Bewertenden aufgehoben werden könne und Zweifel an der Echtheit zur dauerhaften Löschung führen sollten.

Das Gericht betonte, dass Arbeitgeber nicht hilflos negativen Bewertungen ausgesetzt sein sollten und dass Nutzer auf Kununu das Risiko tragen, dass ihre Anonymität aufgehoben wird, wenn ihre Bewertungen angezweifelt werden.

Die Entscheidung des Hanseatischen OLG wird als wichtig angesehen, um ungerechtfertigte negative Bewertungen zu bekämpfen, die die Reputation von Unternehmen beeinträchtigen könnten.

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