Online-Veranstaltung zu „Stolperfalle betriebliche Altersversorgung“

Am 15.04.2021 veranstaltete die Regionalgruppe Sachsen-Thüringen bundesweit und online einen Impuls zu wichtigen Änderungen nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).

Foto RG Sachsen-Thüringen
© industrieblick – Fotolia.com

Als Referent konnte Frank Merkel, Finanzfachwirt (FH) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) bei der VB Select AG, aus Leipzig gewonnen werden.

Mit der Einführung des BRSG ist der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Entgeltumwandlungen verpflichtet, einen Betrag von bis zu 15 % des umgewandelten Arbeitsentgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an die Direkt­versicherung, die Pensionskasse oder den Pensions­fonds zu erbringen, wenn die Entgeltumwandlung zur Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen führt. Diese Verpflichtung besteht für Neuabschlüsse seit dem 1. Januar 2019. Für alle vor diesem Datum ab­geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen besteht eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2022. Für diese Vereinbarungen gilt somit die Zuschuss­pflicht ab diesem Zeitpunkt.

Lesen Sie hierzu auch den Artikel von Frank Merkel in der vorherigen Ausgabe 1-2/2021, Seite 52f.

Frank Merkel gab den vielen Teilnehmer*innen wichtige Informationen bei der Umsetzung der gesetzlichen Re­gelungen und Tipps, um Haftungsfallen zu vermeiden. Unternehmen sollten jetzt keine Zeit verlieren.

Dank der Moderation durch Anne-Karoline Scholz, Vorsit­zende der RG Sachsen-Thüringen, konnten die umfang­reichen Fragen der Teilnehmer*innen während und nach dem Impuls dem Referenten gestellt und so ein guter interaktiver Austausch ermöglicht werden.

dn

Nach oben scrollen