Solidaritätszuschlag: Gerade in Krisenzeiten für alle abschaffen

Michael Krekels
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Vorstandsvorsitzender
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Essen, 28.05.2020Im Hinblick auf die erheblichen krisenbedingten finanziellen Belastungen von Beschäftigten, Selbständigen und Unternehmen fordert der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte die sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle!

„In der jetzigen Krisensituation mit erheblichen finanziellen Belastungen für Beschäftigte aufgrund überdurchschnittlich hoher Kurzarbeit, ganze Shutdowns bei vielen Selbständigen und massiven Umsatzeinbrüchen bei Unternehmen muss durch die sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle endlich eine Entlastung erfolgen“, mahnt DFK-Vorstandsvorsitzender Michael Krekels.

Der DFK fordert daher die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle Zahler, um die bestehenden Lebenshaltungskosten zu bewältigen sowie den Handel und die Wirtschaft wiederzubeleben.

„Aktuell kommt es auf jeden Cent im Portemonnaie der Beschäftigten oder bei der Betrachtung des Cash-Flows der Unternehmen an. Daher dürfte nur schwer zu erklären sein, weshalb eine politisch überholte Abgabe aktuell dieses Jahr noch von allen und ab 2021 noch von Beziehern höherer Einkommen und Unternehmen weiter gezahlt werden soll“, stellt Krekels fest.

Das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 sieht eine deutliche Anhebung der Freigrenzen für die Zahlung des Solidaritätszuschlags ab 1.1.2021 vor. Hierdurch sollen ca. 90 Prozent der bisherigen Zuschlagszahler gar keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen, Besserverdiener aber je nach Einkommenshöhe teilweise oder vollständig abgabepflichtig bleiben. Eine Abgabepflicht bleibt ebenso bei der Körperschafts-und Abgeltungssteuer bestehen.

„Nach wie vor sieht der DFK die Teilabschaffung und Differenzierung nach Einkommen als verfassungsrechtlich äußerst bedenklich an und darin eine Ungleichbehandlung nach Artikel 3 des Grundgesetzes“, so DFK-Vorstandsvorsitzender Michael Krekels.

Schon während des Gesetzgebungsverfahrens hatte der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte mehrfach darauf hingewiesen, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, als sog. Ergänzungsabgabe, sich mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 kaum mehr begründen lässt und die überwiegenden Einnahmen daraus in den Bundeshaushalt fließen. Es ist bereits fraglich, ob in 2020 der Solidaritätszuschlag überhaupt noch verfassungskonform ist. Als Instrument der dauerhaften Erhöhung des Steuerniveaus darf eine Ergänzungsabgabe nicht eingesetzt werden und könnte verfassungswidrig sein.

Aus Sicht des DFK stehen der Fortzahlung des Solidaritätszuschlages außerdem sowohl der entfallene Erhebungszweck des Solidaritätszuschlaggesetzes als auch die eindeutige Ungleichbehandlung entgegen.

Die Position des DFK ist klar: Die umgehende vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist nicht nur sach- sondern auch interessengerecht! „Eine schnellstmögliche Umsetzung und komplette Abschaffung ist gerade in der derzeitigen Situation notwendig und das richtige Zeichen“, so Krekels.


Die Pressemitteilung als Download:

2020_05_28_PM_DFK.pdf


Bildquelle: © DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte

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