Zum Internationalen Frauentag: Man(n) bleibt unter sich!

DFK fordert mehr Tempo bei der Besetzung von Frauen in Führungspositionen an

Diana Nier, DFK-Ressortleiterin Nationale Politik & Public Affairs

Zwar nimmt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten und Vorständen zu, allerdings liegt eine paritätische Besetzung noch in weiter Ferne. Und auch generell gibt es immer noch zu wenig Frauen in Führungspositionen.

Der Berufsverband DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte e.V. hatte sich im damaligen Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) aktiv eingebracht und auch schon im Vorfeld hinsichtlich der Umsetzung des FüPoG I die geringe Selbstverpflichtung der Unternehmen bei der Vorstandsbesetzung kritisiert.

Das seit dem 01. August 2022 geltende FüPoG II schreibt vor, dass börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau im Vorstand haben müssen.

Laut dem aktuellen Women-on-Board-Index 2023 von FidAR– Frauen in die Aufsichtsräte e.V., haben fast alle betroffenen Unternehmen diese Regelung umgesetzt und mindestens eine Frau in der Vorstandsetage ausgewiesen.

Laut dem Index ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten auf 35,3 Prozent gestiegen, was einem Zuwachs von 2,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Der Frauenanteil in den Vorständen liegt bei 18,3 Prozent, was einem Anstieg von 4,1 Prozentpunkten bedeutet.

Die Frauenquote wirkt damit auch für Vorstände, trifft aber nur auf wenige Unternehmen zu.

„Die aktuelle gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten und Vorständen reicht nicht aus, denn selbst die, die sie umsetzen gehen über die geforderte Quote kaum hinaus“, mahnt Nils Schmidt, DFK- Vorstand. „Vielmehr muss in den Unternehmen der Aufstieg von Frauen bis in die Spitzenfunktionen ausdrücklich gefördert und auch in diesen Positionen flexiblere Arbeitsmodelle angeboten werden“, ergänzt Schmidt.

Das Statistische Bundesamt (destatis) hat im Rahmen seiner Arbeitskräfteerhebung festgestellt, dass im Jahr 2022 die Erwerbsbeteiligung von Frauen bei 46, 8 % lag. Dabei stagnierte seit 2002 (34,1 %) der Anteil der weiblichen Vollzeitbeschäftigten bei 34,4 %. Demgegenüber waren 76,4 % der erwerbstätigen Frauen im Jahr 2022 teilzeitbeschäftigt.

„Viele Frauen arbeiten in Teilzeit, da etwa die Kinderbetreuung, Pflege und sonstige Fürsorgearbeit in ganz erheblichem Maße von ihnen geleistet wird bzw. werden muss“, stellt Diana Nier, Leiterin des #DFKFrauennetzwerks fest. „Dabei entscheiden sich einige bewusst dafür, aber vielen bleibt oft auch keine andere Wahl. Eine längere Teilzeittätigkeit hat aber immer noch erhebliche Auswirkungen, etwa im beruflichen Fortkommen oder finanziell beim Gehalt und dann später bei der Rente etc.“, so Nier weiter.

Aus Sicht des DFK muss gesellschaftlich und auch in den Unternehmen weiterhin ein Umdenken stattfinden. 

Außerdem sollte das FüPOG II auch dahingehend evaluiert werden, ob die nicht dem Anwendungsbereich des FüPOG II unterliegenden Unternehmen sich freiwillig an den dortigen Regelungen orientieren.

Deutschland sieht zwar aktuell aufgrund der Regelungen und Maßnahmen des FüPOG II keinen Umsetzungsbedarf der EU-Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen vom 14.03.2022. Sollte jedoch keine nachweisliche Sogwirkung feststellbar sein, wäre dann zu entscheiden ggf. doch weitere Anpassungen durch den nationalen Gesetzgeber vorzunehmen.

Der DFK stärkt die Interessen weiblicher Fach- und Führungskräfte nicht nur mit seiner politischen Interessensvertretung.  Durch sein #DFKFrauennetzwerk, Mentoringprogramm und Coaching unterstützt und begleitet er zusätzlich und ganz individuell den beruflichen Werdegang von Frauen.

Die Pressemitteilung als Download:

2024_03_08_PM_DFK.pdf

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