Sprecherausschüsse sind die Interessenvertretung der Leitenden Angestellten in deutschen Unternehmen. Die Rechtsgrundlage für ihre Arbeit ist das Sprecherausschussgesetz. Die Sprecherausschüsse haben Mitwirkungsrechte in wirtschaftlichen, sozialen und personellen Angelegenheiten der Leitenden Angestellten. Sprecherausschussarbeit bedeutet im besten Sinne Co-Management. Immer mehr Unternehmen gehen heute bereits frühzeitig auf die Sprecherausschüsse zu, um sie in die Entscheidungsfindung, in die Kommunikation sowie als Vermittler in Konfliktfällen einzubinden. Ständige Veränderungen bei den Arbeitsbedingungen der Leitenden Angestellten fordern die Sprecherausschüsse heute mehr denn je als Interessenvertretung.