Equal-Pay- Day: DFK fordert- „Kein Tabu mehr beim Gehalt!“

Michael Krekels
DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte
Vorstandsvorsitzender
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Essen, 07.03.2022 – Der Berufsverband für Fach- und Führungskräfte DFK kritisiert die nach wie vor bestehenden Gehaltsunterschiede sowie die Tabuisierung des Verdienstes.

Der heutige Equal Pay Day steht symbolisch für den bestehenden geschlechterspezifischen Entgeltunterschied, den sog. Gender Pay Gab.

Seit vielen Jahren schon setzt sich der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte e.V. für mehr Lohngerechtigkeit ein und hat auch in seiner Stellungnahme im Oktober 2021 zur „Fair Pay“-Richtlinie der EU- Kommission erneut klare Position bezogen.

Nach wie vor ist das Thema Gehalt und Gehaltshöhe in Deutschland tabuisiert und viele Arbeitsverträge sehen ein Stillschweigen darüber vor, was zu einer großen Hemmschwelle bei den Arbeitnehmer*innen und für Intransparenz sorgt.

Kein Wunder also, dass das Entgelttransparenzgesetz in Deutschland praktisch bedeutungslos ist.

Der DFK bewertet den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Lohntransparenz als eine aussichtsreiche Initiative, da er wichtige Elemente enthält, die dem deutschen Entgelttransparenzgesetz endlich zu mehr Wirksamkeit verhelfen können.

 „Transparenz ist der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zur Entgeltgleichheit. Daher braucht es vor allem ein klares Regelwerk, von der Einstellung, der Gehalts-Analyse über Stellenbewertungen bis zu konkreten Umsetzungsschritten, damit Fair Pay endlich besser als bisher durchgesetzt werden kann. Die Fair Pay- Richtlinie ist hier ein wichtiger Schritt“, so der DFK-Vorstandsvorsitzende Michael Krekels.

„Die EU-Richtlinie fasst viele Regelungen, die auch im Entgelttransparenzgesetz enthalten sind, strenger. Zum Teil schafft sie aber auch gänzlich neue Vorgaben. Da das deutsche Gesetz so gut wie keinen Effekt hatte, ist dies auch der konsequente Schritt: Europa verleiht dem Papiertiger namens Entgelttransparenzgesetz endlich Zähne“, so Sebastian Müller, DFK-Ressortleiter Europapolitik & Public Affairs.

Allerdings obliegt es der Gestaltungsfreiheit der Arbeitgeber, Arbeitnehmer*innen sowie den Tarifvertrags- und Betriebsparteien Entgeltsysteme und Entgelte zu gestalten, zu vereinbaren und damit auch die erforderliche Transparenz zu schaffen, um Gehälter und damit auch Ungleichbezahlungen offenzulegen. Die Gestaltungsfreiheit wird aktuell lediglich durch das Verbot der Entgeltdiskriminierung begrenzt.

„Im Gegensatz zu skandinavischen Ländern ist dies für Deutschland ein ungewohnter Schritt“, so Michael Krekels. „Deutschland hat Entgelttransparenz nie gelernt und sieht in der Lohnhöhe das letzte zu wahrende Geheimnis“, so Krekels scherzhaft weiter.

Aus Sicht des DFK gilt es aber nicht allein auf statistische Werte und Lohnsummen zu blicken. Unbedingt erforderlich ist es die real bestehenden Unterschiede in den Unternehmen bei der Besetzung von Führungspositionen zu überprüfen und dringend anzupassen.

Diversität in den Unternehmen wird auch zu Gleichheit bei der Bezahlung führen, da es kein Übergewicht einer bestimmten Gruppe mehr gibt, die höhere Löhne für sich beansprucht.

Der DFK sieht die deutsche Wirtschaft aber auf einem guten Weg dies umzusetzen.

Die Pressemitteilung als Download:

2022_03_07_PM_DFK.pdf

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