Wann ist eine Zugabe des Arbeitgebers ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil?
Viele Arbeitgebende bieten ihren Mitarbeitenden mittlerweile neben dem eigentlichen Gehalt Vorteile anderer Art: So werden Vorsorgeuntersuchungen, vergünstigte Fitnessverträge, Zuschüsse zur privaten Zusatzkrankenversicherung oder auch Geld-/Gutscheinkarten angeboten. Nicht immer sind die Vorteile tatsächlich ohne Kosten für den Arbeitnehmenden verbunden – manche Zugaben gelten als geldwerte Vorteile und lösen daher Steuerverpflichtungen aus.









