Arbeitsrecht

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Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist in Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien am 18.8.2006 in Kraft getreten. Erklärtes Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Damit ist ein neuer Maßstab für eine diskriminierungsfreie Behandlung von Beschäftigten gesetzt worden. Erstmals wurde in Deutschland ein Gesetz geschaffen, das den Schutz vor Benachteiligungen durch private Akteure umfassend regelt. Der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ist entsprechend den Richtlinienvorgaben der Schwerpunkt des AGG.

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Die wichtigsten Infos und Muster zum Altersteilzeitvertrag

Sie stehen vor dem Abschluss eines Altersteilzeitvertrages? Hier finden Sie die wichtigsten Infos und einen Mustervertrag zur Orientierung. Was ist Altersteilzeit? Habe ich einen Anspruch auf Altersteilzeit? Was ist mit Hinzuverdienst in der Altersteilzeit? Wie sieht es mit dem Dienstwagen und dem Kündigungsschutz aus?

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