Sprecherausschuss

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Aufsichtsratswahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976

Von den in Deutschland bestehenden Mitbestimmungsmodellen sieht allein das MitbestG 1976 die Berücksichtigung der leitenden Anstellten mit einem eigenen Aufsichtsratsmandat zwingend vor (§ 15 MitbestG). In der Praxis haben sich die Sprecherausschüsse zunehmend darum gekümmert, das Wahlverfahren für die leitenden Angestellten zu harmonisieren. Dies gilt insbesondere für die rechtzeitige Auswahl geeigneter Kandidaten.

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