Wer seine Ansprüche gegenüber den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung geltend macht merkt oft, dass er mit Grenzen und Einschränkungen konfrontiert wird, deren Rechtmäßigkeit er allein nicht nachvollziehen kann.
Hier ist es gut, mit den Juristen des Verbandes sachkundige Ansprechpartner zu haben, die auch nach Eintritt in den Ruhestand zu einem ermäßigten Beitrag Leistungsbescheide und deren Inhalte rechtlich prüft und anfechtet, wenn es Grund zur Beanstandung gibt.
Mit ihren speziellen Kenntnissen im Sozialrecht prüfen die Juristen des Verbandes Angaben in Rentenauskunft und Rentenbescheid
- auf Vollständigkeit, hinsichtlich der Bewertung der rentenrechtlichen Zeiten,
- eines infrage kommenden Bestandsschutzes und
- der Übereinstimmung mit den aktuellen gesetzlichen Grundlagen im Zeitpunkt des Rentenbeginns.
Gefragt ist der juristischer Service des Verbandes beim Übergang in den Ruhestand darüber hinaus, wenn es neben Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung auch Fragen um des Versicherungsstatus in der
Kranken-, in der Pflege- und ggf. in der Unfallversicherung geht, inklusive allen Fragen im Zusammenhang mit einer Kontenklärung auch für die Hinterbliebenenansprüche nach dem Ableben eines Mitgliedes.
Häufig gestellte Fragen, deren Beantwortungen im Mitgliederbereich zu finden sind :
- Wie berechnet sich die Gesetzliche Rente?
- Welche Voraussetzungen berechtigen zur Rente ab 63?
- Wie viel kann ich zur Rente hinzu verdienen, ohne Einbußen zu erleiden?
- Habe ich Anspruch auf Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung?