Leadership Insights Blog

Startseite, Leadership Insights Blog

Schmerzensgeld für Detektiveinsatz

Arbeitgeber dürfen bei Verdacht einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit Arbeitnehmende nur bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit des ärztlichen Attestes durch einen Detektiv überwachen lassen. Gibt es für die Überwachungsmaßnahme keinen ausreichenden Grund, stellt der vom Detektiv bei der Überwachung dokumentierte Gesundheitszustand der Arbeitnehmenden eine verbotene Verarbeitung von Gesundheitsdaten dar, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit Urteil vom 25.07.2024, AZ: 8 AZR 225/23. Für die Überwachung und den damit verbundenen Kontrollverlust über die Daten können betroffene Personen Unternehmen eine Entschädigung verlangen.

Nach oben scrollen