Der bisherige Betrag von aktuell maximal 360 € pro Jahr, den ein Arbeitgeber heute seinem Mitarbeiter im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung steuer- und sozialabgabenfrei überlassen kann, soll auf 720 EUR erhöht werden. Der DFK sieht dies als erstes wichtiges Signal. Allerdings ist dieser Höchstbetrag jedoch noch nicht ausreichend.