Arbeitsrecht

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Das Arbeitszeugnis

Zeugnisse sind Weichensteller – insbesondere in Zeiten schlechter Konjunktur. Im Extremfall kann ein Stück Papier über einen beruflichen Auf- oder Abstieg, Chancen und Risiken entscheiden. Das Arbeitszeugnis kann zum einen Türöffner, aber auch Stolperstein sein. Gerade bei Arbeitszeugnissen von Führungskräften sind formale und inhaltliche Aspekte zu beachten. Diese Arbeitszeugnisse behandeln Fachkenntnisse, Verhalten und Führungsqualitäten eines Managers – es gibt also einige Möglichkeiten, Fehler zu machen – bewusst oder unbewusst.

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Aufsichtsratswahlen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976

Von den in Deutschland bestehenden Mitbestimmungsmodellen sieht allein das MitbestG 1976 die Berücksichtigung der leitenden Anstellten mit einem eigenen Aufsichtsratsmandat zwingend vor (§ 15 MitbestG). In der Praxis haben sich die Sprecherausschüsse zunehmend darum gekümmert, das Wahlverfahren für die leitenden Angestellten zu harmonisieren. Dies gilt insbesondere für die rechtzeitige Auswahl geeigneter Kandidaten.

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