
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit erfassen
Die Entscheidung wurde als „Paukenschlag“, „Hammer“ und „bahnbrechend“ bezeichnet: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.9.2022 entschieden, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen (Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 21/22, Pressemitteilung 35/22).