
BAG zur Spätehenklausel: Feste Altersgrenze ist altersdiskriminierend – Hinterbliebenenversorgung bleibt bestehen
Viele Versorgungsordnungen begrenzen die Hinterbliebenenversorgung durch sogenannte Spätehenklauseln: Wer erst „spät“ heiratet, dessen Ehepartner soll keine Witwen- oder Witwerrente bekommen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun eine


