
Sommerurlaub von Führungskräften – Wer bestimmt, wann „Abschalten“ erlaubt ist?
Die Urlaubsplanung im Sommer ist bei Führungskräften oft besonders konfliktträchtig: Einerseits besteht ein Anspruch auf Erholungsurlaub nach § 1 BUrlG, andererseits tragen leitende Mitarbeiter und

