Bundesarbeitsgericht: Wahlberechtigung von Führungskräften deutlich erweitert
Mit seiner Entscheidung vom 22. Mai 2025 (7 ABR 28/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine wichtige Weichenstellung für Unternehmen mit Matrixorganisationen vorgenommen – und dabei die Wahlberechtigung von Führungskräften deutlich erweitert.









