Mit Urteil vom 29.07.2022 (Az.: 83 O 1394/21) entschied das...
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Gendergerechte Sprache im Unternehmen verstößt nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Mit Urteil vom 29.07.2022 (Az.: 83 O 1394/21) entschied das Landgericht Ingolstadt, dass Mitarbeitende dem Arbeitgeber grundsätzlich die Verwendung gendergerechter Sprache nicht untersagen dürfen.