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Unterscheidung tarifliche und AT-Angestellte

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert außertarifliche Mitarbeitende regelmäßig als Arbeitnehmer, deren Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe und die somit eine über die höchste tarifliche Vergütungsgruppe hinausgehende Vergütung beziehen

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